SV Pocking 1892 e.V.                 

Mitgliedschaft kündigen
Kündigungen sind NUR digital über diese Seite zu stellen
und werden bei Eingang bis spätestens
30.November eines Jahres (Tag des Eingangs zählt),
für das Folgejahr wirksam.
Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht enden
fristgerecht zum 31.12. des Kündigungsjahres.
Spätere Eingänge können wegen der Meldefrist an den BLSV
erst im Folgejahr berücksichtigt werden.

WICHTIGER HINWEIS:
Alle Sport-Vereine in Bayern versichern ihre Mitglieder über den BLSV und dessen Verbände. Die Verwaltungsabgaben und Beiträge zu den Fachverbänden müssen zu Jahresbeginn im Voraus für jedes einzelne Mitglied vom Verein bezahlt werden. Damit ist es - satzungsgemäß - dem Verein nicht möglich, Kündigungen während des laufenden Jahres beitragswirksam anzunehmen.

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